Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil zu den Passagierrechten gefällt. Demnach hat ein Flugreisender einen Ausgleichsanspruch, wenn er seinen Anschlussflug verpasst, weil der Zubringer zu spät gestartet ist. Die Kläger hatten bei Iberia einen Flug von Berlin über Madrid nach Costa Rica gebucht.

 

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