Am 16. Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die die Sicherung von Kindern unter zwei Jahren in Flugzeugen regelt. Dann dürfen Kleinkinder nur noch auf dem Schoß eines Erwachsenen mitfliegen, wenn sie mit einem Schlaufengurt oder einem "Kinder-Rückhaltesystem" gesichert sind. Weil das Bundesverkehrsministerium Schlaufengurte jedoch für gefährlich hält, gelten in Deutschland Sonderregelungen.
Laut Luftfahrtbundesamt (LBA) kann der Schlaufengurt zum Beispiel bei Turbulenzen angelegt werden, wenn das Fasten-Seat-Belt-Zeichen leuchtet. Bei Starts, Landungen und in Notsituationen darf der Schlaufengurt nicht verwendet werden. Dann soll das sogenannte Lap-Holding angewandt werden, bei dem die Eltern das Kind auf dem Schoß festhalten. Das LBA empfiehlt Eltern, einen eigenen Sitzplatz für ihr Kind zu buchen und mit der Fluggesellschaft zu klären, ob ein privater Kindersitz verwendet werden kann. (Quelle: TravelOne)
Infos unter www.lba.de , Rubrik "Öffentlichkeitsarbeit", "Passagierinformationen". linktipp/condor