Hier haben wir ihnen ein paar Tipps zum Kofferpacken zusammengestellt - was gehört eher ins Handgepäck? Wie kann man einem eventuellen Gepäckverlust vorbeugen bzw. davor gewappnet sein? Folgende Grundregeln empfehlen wir ihnen zu beachten:
- Wertgegenstände gehören ins Handgepäck (z.B. Laptop, Kamera, Handy, MP3-Spieler, Schmuck)
- reisen sie mit einem stabilen Koffer - Reisetaschen, Rucksäcke können sich schnell auf den Gepäckbändern verfangen. Auch wird das Reisegepäck meist unsanft auf Reisen geschickt und durch einen stabilen Koffer vermeidet man hier jede Überraschung
- Namenschild mit ihren Kontaktdaten an allen Gepäckstücken anbringen
- Notieren sie grob die Gegenstände beim Packen - so fällt es bei einem eventuellen Gepäckverlust leichter sie für die Versicherung anzugeben
- wenn sie mit der Familie reisen, bietet es sich an Kleidung auf mehrere Koffer zu verteilen - sollte ein Gepäckstück verloren gehen, hat man dann immer noch Anziehsachen.
Soweit ein paar Tipps zum Kofferpacken.
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Nach drei Wochen gelten Gepäckstücke im allgemeinen als verloren gegangen - dann gibt es nur noch wenig Hoffnung das Gepäckstück jemals zurück zu bekommen. Fluggesellschaften haften in so einem Fall nach dem so genannten "Montrealer Abkommen" mit bis zu ca. 1100 Euro. Dazu muss ein Fragegebogen ausgefüllt werden, bei dem sie die Gegenstände sowie deren Wert auflisten.
Wichtig, die Airlines haften nicht für Wertgegenstände (z.B. Laptop, Schmuck, Foto), daher sollten sie diese stets im Handgepäck mit sich führen.
Ist es doch passiert, dann heißt es kühlen Kopf bewahren. Man sollte sich dann dann zu dem "Lost & Found"-Schalter der Fluggesellschaft begeben. Dort muss man alle notwendigen Informationen hinterlegen (in dem Zusammenhang ist immer die kleine Boardingkarte mit dem drauf geklebten Gepäck-Erkennungs-Abschnitt wichtig!!) und die Mitarbeiter kümmern sich um die Gepäckermittlung.
Weiterlesen: Koffer weg - was tun, wenn das Gepäck verloren geht?
Informieren Sie sich rechtzeitig über die Gepäckbestimmungen Ihrer Fluggesellschaft - dies erspart unnötigen Ärger und ggf. zusätzlichen Schaden. Zum Beispiel sollten Sie Ihren Koffer generell auf Flügen in die USA nicht mehr abschließen. Diese dürfen - ohne dass Sie einen Schadenersatzanspruch haben - ungefragt geöffnet werden. Einzig ein Hinweiszettel finden Sie danach in Ihrem Koffer, in dem noch einmal auf den Haftungsausschluss hingewiesen wird.
Bitte beachten Sie auch, dass bei Reisen in die USA seit Anfang 2008 keine elektronischen Geräte (z.B. Laptops, Handy) sowie auch deren Akkus bzw. Ersatzakkus im aufgegebenen Gepäck befördert werden.
Weiterlesen: Koffer abschließen? Was ist bei Sicherheitskontrollen?